Hausordnung – „Cyberobics“ GYM
ZUGANGSBERECHTIGUNG
Jeder Mitarbeiter, der Zugang zum Gym haben möchte, muss vorab eine Einweisung mit unserem Fitnesstrainer absolvieren. Die Termine dafür finden alle zwei Wochen donnerstags ab 17Uhr statt. Ein Termin kann mit dem Business Services Team per Mail an tower@rocket-internet.de vereinbart werden.
ZUGANG
Jeder Trainierende hat sich beim Betreten der Trainingsfläche mit seiner persönlichen Zugangskarte am Kartenlesesystem zu registrieren. Der Zutritt darf nur durch berechtigte Personen und nach erfolgter Einweisung geschehen. Die persönliche Zugangskarte ist nicht übertragbar.
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
WERTSACHEN
Rocket übernimmt keine Haftung für ins Studio mitgebrachte Wertsachen, insbesondere Schmuck, Geld sowie Kleidung. Dies gilt auch für die in den Umkleide- und Wertschränken abgelegten Gegenstände.
TRAININGSKLEIDUNG
Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt.
VERHALTEN IM TRAININGSRAUM
Den Weisungen des anwesenden Personals ist Folge zu leisten. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Die beweglichen Geräte wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
Es ist dem Trainierenden untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Trainierenden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Der Trainierende hat in zumutbarer Weise auf die Interessen anderer im Studio Rücksicht zu nehmen.
FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Fotound Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch Rocket ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten. Der Fitnessbereich wird aus Sicherheitsgründen durch Rocket videoüberwacht.
DUSCHEN
Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
UMKLEIDERÄUME
Im Interesse aller sind die Spinde sauber zu hinterlassen. Die von Rocket zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Rocket ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.